Allgemeine Gschäftsbedingungen

Preisliste

Die Preisliste ist gültig 2025 und ersetzt alle bisherigen Preislisten und Preisvereinbarungen.

Preise

Die Preise verstehen sich in Franken exklusive MwSt., ab unserem Werk Starkenbach, geladen und gewogen. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Transportpreise sind inklusiv der LSVA-Abgabe.

Lieferung

Preisangaben und die Verrechnung der Materialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. Die Schüttgewichte t / m3 sind als Richtwerte zu verstehen, da sie einer Streuung unterliegen. Lieferung von Vorlegesteinen (formwild) je nach Verfügbarkeit.

Materialprobenentnahme

Bei Materialprobenentnahme durch Dritte für Siebkurvenuntersuchungen auf der Baustelle, ist die Betriebsleitung des Steinbruchs Starkenbach vorgängig zu informieren.

Zufahrt

Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. Der Kunde sorgt für eine sichere und einwandfreie Zufahrt der Baustelle.

Lagerverfügbarkeit

Für grössere Mengen ist eine frühzeitige Vorbestellung erforderlich. Bei sämtlichen Bestellungen sind Liefermengen und Abholdaten einzuhalten, ansonsten wird über das Material frei verfügt und die vereinbarten Konditionen sind hinfällig.

Reklamationen

Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials sowie schriftlich anzubringen.

Zahlungskonditionen

30 Tage netto. Unberechtigte Skonto- oder andere Abzüge werden nachbelastet. Die Mahngebühren betragen 20.00 Franken. Bei Rechnungsgebühren unter 100.00 Franken wird zusätzlich 15.00 Franken Bearbeitungsgebühr verrechnet (entfällt bei Barzahlung).

Bestellungen

Grössere Bezüge und Franko-Lieferungen müssen telefonisch vorbestellt werden unter der Telefonnummer 071 999 10 40.

Bewilligungen

Spezialbewilligungen wie z.B. Nachfahr- oder Wochenendbewilligungen werden separat ausgewiesen und weiterverrechnet. Der verrechnete Mindestbetrag entspricht CHF 100.00 pro Fahrzeug.