Am Freitag, dem 8. November 2024, wurde ein bedeutender Meilenstein erreicht: Mit der konstituierenden Verwaltungsratssitzung und einer feierlichen Gründungsveranstaltung in Nesslau wurde die Steinbruch Starkenbach AG offiziell ins Leben gerufen. Damit ist die Auslagerung des traditionsreichen Steinbruchs in eine Aktiengesellschaft mit 100-prozentigem Kantonsbesitz formell vollzogen.

Im Rahmen der Feier blickte Regierungspräsidentin Susanne Hartmann auf die über hundertjährige Geschichte des Steinbruchs in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann zurück und würdigte die Bedeutung dieses Schrittes für die regionale Wirtschaft und die Ressourcenpolitik des Kantons. Die Vorbereitungen zur Gründung der AG wurden in den vergangenen Monaten intensiv durch die kantonale Verwaltung begleitet.
Mit Martin Holenweg übernimmt eine erfahrene Führungspersönlichkeit den Vorsitz des Verwaltungsrates. In seiner Ansprache skizzierte er die kommenden Jahre als Phase gezielter Modernisierung und Investition: Der aktuell laufende Übergangsbetrieb soll schrittweise zu einem leistungsfähigen Vollbetrieb weiterentwickelt werden. Geplant sind unter anderem die Erneuerung des Maschinenparks sowie umfangreiche bauliche Anpassungen, um den langfristigen Abbau von hochwertigem Hartgestein sicherzustellen.
Neben Martin Holenweg gehören dem Verwaltungsrat weitere profilierte Persönlichkeiten an:
- Martin Holenweg, Präsident
- Patrick Hedinger
- Georg Gestrich
- Judith Bellaiche
- Charles Rinderknecht, kantonaler Strasseninspektor
Ein starker Partner für Infrastrukturprojekte
Mit der Neustrukturierung übernimmt der Verwaltungsrat die strategische Verantwortung für den Betrieb. Der Kanton St. Gallen bleibt alleiniger Eigentümer der Gesellschaft und stellt über seine Eigentümerstrategie sowie regelmässige Berichterstattungen sicher, dass der Steinbruch Starkenbach auch künftig als verlässlicher Lieferant von Gesteinsmaterialien – insbesondere des stark nachgefragten Hartgesteins – für Bauwirtschaft, Strassen- und Gleisbau sowie für private Bauvorhaben zur Verfügung steht.
Langfristig ist zudem die Rekultivierung von Abbauflächen vorgesehen. Dabei soll unbelastetes Aushubmaterial zur Wiederherstellung des Geländes eingesetzt werden. Künftige Betriebserträge und allfällige Dividenden fliessen nach Abschluss der Investitionsphase in den kantonalen Haushalt und kommen damit der gesamten Bevölkerung zugute.